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EU-Programm
Name:
LIFE+ 2007 – 2013
Beschreibung:

Allgemeines Ziel des Programms LIFE+ ist es, die Umsetzung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der Gemeinschaft, einschließlich der Einbeziehung der Umweltbelange in andere Politikbereiche, zu fördern und somit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Mit LIFE+ werden insbesondere die Umsetzung des 6. UAP (Umweltkationsprogramm), einschließlich der thematischen Strategien, unterstützt sowie Maßnahmen und Projekte mit einem europäischen Mehrwert in den Mitgliedstaaten finanziert.

LIFE+ ist in drei Teilbereiche untergliedert:

- LIFE+ "Natur und biologische Vielfalt",

Hauptziel: Schutz, Erhaltung, Wiederherstellung, Überwachung und Erleichterung der Funktionsweise von natürlichen Systemen, natürlichen Lebensräumen und wild lebenden Pflanzen und Tieren, mit dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich der Vielfalt genetischer Ressourcen, innerhalb der Europäischen Union bis 2010 zu stoppen.

- LIFE+ "Umweltpolitik und Verwaltungspraxis",

Hauptziele sind Klimawandel, Wasser, Luft, Boden, städtische Umwelt, Lärm, Chemikalien, Umwelt und Gesundheit, natürlich Ressourcen und Abfall, Wälder, Innovation, Strategische Ansätze, Verwaltungspraxis und NRO.

- LIFE+ "Information und Kommunikation"

Hauptziel: Gewährleistung eines regelmäßigen und effizienten Informationsflusses.

Die Gemeinschaftsfinanzierung kann mittels Finanzhilfevereinbarungen oder Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen: Finanzhilfen der Gemeinschaft können auch in besonderen Formen wie Partnerschaftsrahmenvereinbarungen, Teilnahme an Finanzierungsmechanismen und Fonds oder Kofinanzierung von Betriebskostenzuschüssen oder maßnahmenbezogenen Zuschüssen gewährt werden.

Budget: 2 143 409 000 EUR

Umfangreiche Informationen sind im Abl. EU Nr. L 149/1 ff. vom 9. Juni 2007 unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_149/l_14920070609de00010016.pdf
oder im Internet unter http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm veröffentlicht.

Kategorien:
  • Umwelt
Angebot an:
  • Unternehmen
  • Kommunen
  • Hochschulen/Forschungseinrichtungen
  • Sonstige
Ausschreibung
Beschreibung:

 

LIFE+ — AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — 2010

Anträge 

Die Vorschläge sind auf besonderen Antragsformularen abzufassen. Diese Formulare und der Antragsleitfaden mit detaillierten Erläuterungen zur Zuschussfähigkeit und den Verfahren sind auf der Website der Kommission unter folgender Adresse erhältlich:

http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

Die ausgefüllten Vorschläge sind auf CD-ROM oder DVD einzureichen.

Begünstigte

Die Vorschläge können von Rechtspersonen eingereicht werden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert sind (öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen).

Dieser Aufruf bezieht sich auf die nachstehenden Themen.

1. LIFE+ Natur und biologische Vielfalt

Hauptziel: Schutz, Erhaltung, Wiederherstellung, Überwachung und Erleichterung der Funktionsweise von natürlichen Systemen, natürlichen Lebensräumen und wild lebenden Pflanzen und Tieren, mit dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich der Vielfalt genetischer Ressourcen, innerhalb der Europäischen Union bis 2010 zu stoppen.

2. LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis

Klimawandel

Wasser

Luft

Boden

Städtische Umwelt

Lärm

Chemikalien

Umwelt und Gesundheit

Natürliche Ressourcen und Abfall

Wälder

Innovation

Strategische Ansätze

3. LIFE+ Information und Kommunikation

Hauptziel

Die Kommission nimmt alle Projektvorschläge entgegen, die sich mit dem oben genannten Hauptziel befassen, räumt aber Projekten Vorrang ein, die dazu beitragen sollen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen.

EU-Kofinanzierungssätze

1. LIFE+ Natur und biologische Vielfalt

  • Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.
  • In Ausnahmefällen gilt bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume oder Arten im Rahmen der Vogel- und der Habitatrichtlinie betreffen, ein Höchstsatz von 75 %.

2. LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis

  • Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

3. LIFE+ Information und Kommunikation

  • Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.

Frist

Die Projektvorschläge sind bei den nationalen zuständigen Behörden bis 01.09.2010einzureichen. Sie werden an die nationale Behörde des Mitgliedstaats gerichtet, in dem der Begünstigte registriert ist. Anschließend übermitteln die nationalen Behörden die Vorschläge bis 4. Oktober 2010 der Kommission.

Haushaltsmittel

Für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse im Rahmen von LIFE+ stehen im Jahr 2010 Haushaltsmittel von insgesamt 243 243 603 EUR zur Verfügung.

Mindestens 50 % dieses Betrags werden für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen, darunter der Antragsleitfaden und die Antragsformulare, finden sich auf der LIFE- Website unter:

http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm

Außerdem kann mit den zuständigen nationalen Behörden Kontakt aufgenommen werden:

http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm

 

 

Quelle:
Abl. EU Nr. C 114/14 vom 4. Mai 2010
Fristen:
  • 01.09.2010
  • 04.10.2010

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