LIFE+ — AUFRUF ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — 2010
Anträge
Die Vorschläge sind auf besonderen Antragsformularen abzufassen. Diese Formulare und der Antragsleitfaden mit detaillierten Erläuterungen zur Zuschussfähigkeit und den Verfahren sind auf der Website der Kommission unter folgender Adresse erhältlich:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
Die ausgefüllten Vorschläge sind auf CD-ROM oder DVD einzureichen.
Begünstigte
Die Vorschläge können von Rechtspersonen eingereicht werden, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union registriert sind (öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen).
Dieser Aufruf bezieht sich auf die nachstehenden Themen.
1. LIFE+ Natur und biologische Vielfalt
Hauptziel: Schutz, Erhaltung, Wiederherstellung, Überwachung und Erleichterung der Funktionsweise von natürlichen Systemen, natürlichen Lebensräumen und wild lebenden Pflanzen und Tieren, mit dem Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt, einschließlich der Vielfalt genetischer Ressourcen, innerhalb der Europäischen Union bis 2010 zu stoppen.
2. LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
Klimawandel
Wasser
Luft
Boden
Städtische Umwelt
Lärm
Chemikalien
Umwelt und Gesundheit
Natürliche Ressourcen und Abfall
Wälder
Innovation
Strategische Ansätze
3. LIFE+ Information und Kommunikation
Hauptziel
Die Kommission nimmt alle Projektvorschläge entgegen, die sich mit dem oben genannten Hauptziel befassen, räumt aber Projekten Vorrang ein, die dazu beitragen sollen, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen.
EU-Kofinanzierungssätze
1. LIFE+ Natur und biologische Vielfalt
- Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.
- In Ausnahmefällen gilt bei Vorschlägen, die vorrangige Lebensräume oder Arten im Rahmen der Vogel- und der Habitatrichtlinie betreffen, ein Höchstsatz von 75 %.
2. LIFE+ Umweltpolitik und Verwaltungspraxis
- Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.
3. LIFE+ Information und Kommunikation
- Der Höchstsatz der finanziellen Beteiligung der Union beträgt 50 % der zuschussfähigen Kosten.
Frist
Die Projektvorschläge sind bei den nationalen zuständigen Behörden bis 01.09.2010einzureichen. Sie werden an die nationale Behörde des Mitgliedstaats gerichtet, in dem der Begünstigte registriert ist. Anschließend übermitteln die nationalen Behörden die Vorschläge bis 4. Oktober 2010 der Kommission.
Haushaltsmittel
Für projektmaßnahmenbezogene Zuschüsse im Rahmen von LIFE+ stehen im Jahr 2010 Haushaltsmittel von insgesamt 243 243 603 EUR zur Verfügung.
Mindestens 50 % dieses Betrags werden für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt eingesetzt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen, darunter der Antragsleitfaden und die Antragsformulare, finden sich auf der LIFE- Website unter:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
Außerdem kann mit den zuständigen nationalen Behörden Kontakt aufgenommen werden:
http://ec.europa.eu/environment/life/contact/nationalcontact/index.htm