Jetzt Anträge für fischereiliche Innovationen stellen

Nr.230/2024  | 26.09.2024  | Europamv  | europa-mv.de

Anträge zur Förderung fischereilicher Innovationsvorhaben, deren Umsetzung ab 2025 geplant sind, können jetzt bis zum 20. Dezember 2024 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

„Mit den innovativen Vorhaben zur besseren Bewirtschaftung und Erhaltung der biologischen Meeresschätze und aquatischen Ressourcen sollen Forschung und Entwicklung sowie Pilotprojekte unterstützt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Umsetzung von Innovationen auf Fischereifahrzeugen und Vorhaben zur Entwicklung oder Einführung neuer Technologien, die die Folgen des Fischfangs für die Umwelt verringern, einschließlich verbesserter Fangtechniken und einer verbesserten Selektivität der Fanggeräte. Auch Vorhaben gehören dazu, deren Ziel eine nachhaltigere Nutzung der biologischen Meeresschätze sowie eine bessere Koexistenz mit geschützten Räubern ist. Des Weiteren fallen hierunter auch Projekte zur Entwicklung und Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen, d.h. zur Wiedereinbürgerung
oder Wiederansiedlung gefährdeter oder ausgestorbener Fischarten in Küsten- und Binnengewässern (als Versuchsbesatzbesatzmaßnahmen)“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Für die Umsetzung solcher Forschungsprojekte im Rahmen des EMFAF stehen in MV insgesamt Mittel in Höhe von 1.430.000 Euro zur Verfügung. Die Projekte müssen im Zusammenhang mit nachhaltiger Fischerei stehen, einen eindeutigen praktischen Bezug zur Küsten- und Binnenfischerei des Landes haben und einen überbetrieblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele dieser Unterstützung leisten. Sofern es sich bei den Antragstellern nicht um eine wissenschaftliche oder technische Stelle bzw. Forschungseinrichtung des öffentlichen Rechts handelt, sind die Vorhaben in Zusammenarbeit mit einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung durchzuführen bzw. müssen die Ergebnisse von einer solchen Einrichtung geprüft werden. Die Vorhaben sind bis spätestens Ende 2028 abzuschließen.

Die Antragsunterlagen sowie der vollständige „Aufruf“ sind unter „Fischerei und EMFAF“ unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/Foerderungen1/

 


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