Europaministerkonferenz
Die Europaministerkonferenz wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1992 als Nachfolger der „Europa-Kommission“ und nun als eigene Fachministerkonferenz geschaffen, um die Einbindung der Länder in die Europapolitik zu ermöglichen, sowie im „Europartikel“, Art. 23 GG, geregelt. Sie setzt sich aus den für Europafragen verantwortlichen Minister/innen, Senator/innen, Staatssekretär/innen und Staatsrät/innen der Bundesländer zusammen.
Ziel ist es, die Interessen der Länder in Europaangelegenheiten gegenüber dem Bund und der EU zu vertreten und europapolitische Aktivitäten abzustimmen. Des Weiteren soll die europäische Integration gefördert und die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit harmonisiert werden. Für die Öffentlichkeitsarbeit gibt es die spezielle Unterarbeitsgruppe (UAG) Europapolitische Kommunikation. Beschlüsse und Stellungnahmen der EMK werden in ständigen Arbeitsgruppen (StAG) sowie Berichterstatter-Gruppen vorbereitet und diskutiert, in der EMK besprochen und beschlossen und dann an die jeweils zuständigen Institutionen in Berlin und Brüssel weitergeleitet. Die von der EMK verfassten Beschlüsse finden oftmals Eingang in die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder (MPK) oder den Bundesrat. Weitere Partner sind die Fachministerkonferenzen und der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR). Sie legt außerdem den Zeitrahmen der Europawoche fest.
Im Jahr werden bis zu drei Konferenzen veranstaltet. Eingeladen werden oft auch Vertreter/innen der Bundesregierung, Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, Gesandte aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Der Vorsitz wird jährlich in alphabetischer Reihenfolge weitergegeben. Seit dem 01.07.2023 hat Schleswig-Holstein den Vorsitz.
(Stand: Januar 2024)