Start des 6. Förderaufrufs der ESF-Sozialpartnerrichtlinie
Am 6. Januar 2025 ist der 6. Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ gestartet. Bis zum 7. März 2025 um 15 Uhr haben interessierte Vorhabenträger nun Zeit, eine Interessenbekundung im Förderportal Z-EU-S www.foerderportal-zeus.de/ einzureichen.
Die Richtlinie ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Durch sie soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die berufliche Handlungskompetenz von Mitarbeiter/innen erhalten und gefördert werden. Antragsberechtigt sind Tarifparteien und Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Als mögliche Projektträger kommen damit beispielsweise Bildungsträger, Unternehmen und auch öffentliche Unternehmen in Frage. Die maximale Förderhöhe für ein Vorhaben beträgt in der Regel 2 Mio. Euro in einem Förderzeitraum von 3 Jahren. Projekte, die im Rahmen der Richtlinie bisher umgesetzt werden, verfolgen folgende Ziele:
- Aufbau nachhaltiger und Teilhabe fördernder Strukturen zur Personalentwicklung und Weiterbildung sowie die Erprobung von neuen Arbeitsformen und Arbeitszeitmodellen,
- Erhöhung einer qualifikationsgerechten und existenzsichernden Erwerbsbeteiligung von Frauen,
- Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
- Stärkung von Weiterbildungsbeteiligung bisher benachteiligter Menschen.