Informationspflichten und Kommunikation in der Förderperiode 2021-2027
Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben ein Recht darauf zu erfahren, in welcher Form die Mittel der Europäischen Union investiert werden. Um diesem Umstand gerecht zu werden, hat die Europäische Union zahlreiche rechtliche Bestimmungen festgelegt, die dabei helfen sollen, die Öffentlichkeit für die Kohäsionspolitik zu sensibilisieren und über die Ergebnisse und Erfolge der Fonds zu informieren. Außerdem dienen diese Vorschriften nicht zuletzt auch dazu, potenzielle Begünstigte über Finanzierungsmöglichkeiten zu unterrichten.
Aufgaben der Begünstigten
Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen der Begünstigten wird durch die Verwendung des Unionslogos und den Schriftzug „Finanziert von der Europäischen Union“ bzw. „Kofinanziert von der Europäischen Union“ auf die Unterstützung des Vorhabens hingewiesen. Während der Durchführung des Vorhabens informieren die Begünstigten die Öffentlichkeit über die Unterstützung der Europäischen Union auf ihrer Website. Ist keine Website vorhanden, so wird über ein Plakat oder ein Schild an prominenter Stelle über die Förderung informiert. Alle Teilnehmer des geförderten Projekts werden durch die Begünstigten über die Unterstützung durch die Europäische Union informiert. Alle Unterlagen, welche das Vorhaben betreffen (Teilnahmebescheinigungen, Flyer usw.), werden von den Begünstigten mit einem Hinweis auf die Förderung versehen. Generell ist bei allen Kommunikations- und Informationsmaßnahmen ein Fördermittelhinweis zu verwenden.
Aufgaben der Verwaltungsbehörden
Neben den Begünstigten sind auch die Verwaltungsbehörden dazu aufgerufen, die Öffentlichkeit über die Struktur- und Kohäsionspolitik zu informieren. In den letzten beiden Förderperioden waren hierzu u.a. Kommunikationsstrategien für den EFRE, den ESF und den ELER vorgesehen, die die gesamte Öffentlichkeits- und Werbearbeit im Detail umrissen haben. Für die Förderperiode 2021 bis 2027 enthalten die jeweiligen Programme selbst ein Kommunikationskapitel, welches sich auf wesentliche Grundsätze der Publizitätsarbeit beschränkt. Dazu finden Sie hier den passenden Link, nachdem die Programme von der EU-Kommission genehmigt worden sind. Anders verhält es sich beim ELER: hier ist die alte Förderperiode 2014 bis 2020 bis Ende 2022 verlängert worden, die dortige Kommunikationsstrategie gilt demnach noch weiter.
Wirtschaftsfenster MV
Sehen Sie kleine Reportagen zu EFRE-geförderten Projekten im Wirtschaftsfenster MV.
Sehen Sie kleine Reportagen zu EFRE-geförderten Projekten im Wirtschaftsfenster MV.
Die Sendung Wirtschaftsfenster MV berichtet regelmäßig über Projekte in Mecklenburg-Vorpommern, die aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wurden. Das Wirtschaftsfenster MV ist ein gemeinsames Projekt des Landesverbandes Regional TV MV e.V. und der Regionalsender tv.rostock, wismar.tv, GüstrowTV und TV Schwerin.
Downloadbereich
Logo "Kofinanziert von der Europäischen Union" in verschiedenen Varianten
Merkblatt Informationspflichten der Begünstigten des EFRE und des ESF Plus
- Merkblatt Informationspflichten der Begünstigten des EFRE und des ESF Plus Förderperiode 2021 bis 2027, Stand: 09.10.2023
Vorlagen Plakate und Schilder für den EFRE und den ESF Plus
- Muster-Plakat EFRE mit EU-Logo DIN A3-Plakatvorlage EFRE, beschreibbares PDF, Stand: Juni 2023
- Muster-Plakat EFRE mit EU-Logo und Landessignet DIN A3-Plakatvorlage EFRE, beschreibbares PDF, Stand: Juni 2023
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Hinweisschilder EFRE auf dem Landesportal M-V
Vorlagen mit EU-Emblem und Finanzierungshinweis sowie dem Landessignet werden in diversen Dateiformaten auf dem Landesportal zum Download zur Verfügung gestellt.
- Muster-Plakat ESF Plus mit EU-Logo DIN A3-Plakatvorlage ESF Plus, beschreibbares PDF, Stand: Juni 2023
- Muster-Plakat ESF Plus mit EU-Logo und Landessignet DIN A3-Plakatvorlage ESF Plus, beschreibbares PDF, Stand: Juni 2023